Aufhebungsvertrag angeboten?

Alles über
Aufhebungsvertrag

Was wir für Sie verhandeln

Liegt Ihnen ein Aufhebungsvertrag vor? Unterschreiben Sie diesen nicht ungeprüft. Wir haben ihre finanziellen und sonstigen Interesse im Blick.

Angemessene Abfindungszahlung
Wir prüfen den Aufhebungsvertrag ihres Arbeitgebers hinsichtlich der Abfindungshöhe. Wir haben Ihnen in unserer Tabelle die Regelabfindungen zusammengestellt.
Keine Sperrfrist bei Arbeitslosengeld
Wir achten bei der Vertragsgestaltung, darauf, dass Ihnen keine finanziellen Nachteile entstehen (z.B. Sperrfrist beim Arbeitslosengeld oder die sog. "Fünftelregelung")
Bezahlte Freistellung
Wir prüfen auch alle sonstigen in Betracht kommenden Ansprüche, wie zum Beispiel eine bezahlte Freistellung, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis etc.

Aufhebungsvertrag erhalten?

Profitieren Sie von unserem langjährigem Verhandlungsgeschick. Wir verhandeln Ihren Aufhebungsvertrag nach.

Aufhebungsvertrag (nach-)verhandeln

Sie haben einen Aufhebungsvertrag erhalten? Wir prüfen Ihren Aufhebungsvertrag und verhandeln mit Ihrem Arbeitgeber.

Was ist enthalten?

  • Rechtliche Überprüfung des Aufhebungsvertrages

  • Geringe Gebühr + Übernahme durch einen Prozessfinanzierer

  • Wir verhandeln mit ihrem Arbeitgeber über eine höhere Abfindung

  • 25 % Erfolgsprovision für den Prozessfinanzierer nur von der zusätzlichen Abfindung

Festpreis + Erfolgsprovision

149 EUR

+ 25% Erfolgsprovision für Prozessfinanzierer

Häufig gestellte Fragen

Muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Nein. Sie sollten aber berücksichtigen, dass der Arbeitgeber Gründe hat, weshalb er ihnen einen Aufhebungsvertrag anbietet.
Welche Risiken hat ein Aufhebungsvertrag?
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis und ist nur in den seltensten Fällen angreifbar. Auch ist zu berücksichtigen, dass ein Aufhebungsvertrag eine Sperrfrist für das Arbeitslosengeld nach sich ziehen kann.
Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?
Ein Aufhebungsvertrag macht Sinn, wenn Sie entweder mit der Beendigung einverstanden sind oder schnell aus ihrem Job ausscheiden wollen. Beispielsweise kann das Arbeitsverältnis ohne Einhaltung der Kündigungsfrist vereinbart werden.
Gibt es Grenzen bei der Abfindungshöhe?
Nein. Ob eine Abfindung gezahlt wird und in welcher Höhe ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es ist eine reine Verhandlungssache.