Alles was Sie in der Probezeit wissen müssen Probezeit : 6 Monate kein Kündigungsschutz

Alle 10 wichtigen Informationen rund um die Probezeit.

Alle 10 wichtigen Informationen rund um die Probezeit

Dauer der Probezeit

Gemäß § 622 BGB darf die Probezeit eine Dauer von 6 Monaten nicht überschreiten. Ist eine längere Probezeit vereinbart, so gilt die die gesetzliche Dauer von 6 Monaten.

Kündigung in der Probezeit

Das Arbeitsverhältnis kann sowohl vom Arbeitgeber, als auch vom Arbeitnehmer mit einer Frist von 2 Wochen kündigen.

Kann eine Probezeit verlängert werden?

Die Probezeit darf grundsätzlich nur für 6 Monate vereinbart werden. Eine darüber hinausgehende Verlängerung ist in der Regel nicht möglich.

Auch ist eine nachträgliche Befristung des Arbeitsverhältnisses nicht denkbar. Zwar ist eine Befristung ohne sachlichen Grund für eine Dauer bis zu 2 Jahre möglich, allerdings nur dann, wenn mit dem Arbeitnehmer nicht bereits vorher ein befristetes oder nicht befristetes Arbeitsverhältnis bestand (vgl. § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfg).

Kündigungsschutz in der Probezeit?

Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift erst ein, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat (§ 1 Abs. 1 KSchG). In den meisten Fällen kommt das Gesetz daher nicht zur Anwendung.

Allgemeiner Kündigungsschutz

In der Probezeit sind daher nur treuwidrige oder sittenwidrige Kündigungen unwirksam.

Beispiele für eine treuwidrige Kündigung:

  • widersprüchliches Verhalten des Arbeitgebers
  • Diskriminierende Kündigung (z.B. wegen seines Sexualverhaltens)
  • bei einer Kündigung zur Unzeit, wenn weitere Umstände hinzukommen.

Besonderer Kündigungsschutz

schwerbehinderte Menschen

Auch die Kündigung von schwerbehinderten Menschen auf Probe ist vom Arbeitgeber dem Integrationsamt innerhalb von 4 Tagen anzuzeigen. Allerdings genießen schwerbehinderte Arbeitnehmer keinen besonderen Kündigungsschutz, da dieser Schutz ebenfalls erst nach 6 Monaten eingreift (vgl. § 90 Abs. 1 Ziff. 1 SGB IX).

Schwanger in der Probezeit?

Für Schwangere gilt ein Sonderkündigungsschutz. Wird eine Arbeitnehmerin also in der Probezeit schwanger, so darf sie bis vier Monate nach der Entbindung nicht gekündigt werden. Geschieht dies dennoch, so ist die Kündigung unwirksam.

Was ist ein befristetes Probearbeitsverhältnis

Hierbei handelt es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis, welchem als sachlichen Grund die Erprobung des Arbeitnehmers zugrunde liegt. Eine derartige Erprobung ist nur zulässig, soweit die Dauer in einem angemessenen Verhältnis zum Erprobungszweck steht (vgl. BAG, Urteil vom 24.01.2008, Az.: 6 AZR 519/07)

Hierbei ist zu berücksichtigen:

  1. die Höchstfrist des § 622 Abs. 3 BGB gilt nicht
  2. der Abschluss eines befristeten Probearbeitsverhältnisses kann durch Gesetz, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ausgeschlossen sein
  3. Schriftform ist erforderlich (vgl. § 14 Abs. 4 TzBfG)

Im Zweifel ist von einem unbefristeten Arbeitsverhältnis auszugehen.

Nach Ablauf der vereinbarten Frist endet das Probearbeitsverhältnis automatisch.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn keine Probezeit vereinbart wurde?

Es ist nicht zwingend, dass eine Probezeit vereinbart wird. Insoweit können weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer mit einer Frist von 2 Wochen kündigen.

Kann eine Probezeit auch mündlich vereinbart werden?

Ja, die Vereinbarung einer Probezeit ist auch mündlich möglich, da sie keiner Schriftform bedarf. Allerdings wird es schwierig, im Streitfall zu beweisen, dass die Parteien eine derartige Vereinbarung getroffen haben.

Was passiert, wenn ich während der Probezeit krank werde?

Besteht das Arbeitsverhältnis länger als vier Wochen, so erhalten Sie weiterhin ihr ganz normales Gehalt. In allen anderen Fällen zahlt die Krankenkasse Krankentagegeld.

Habe ich einen Urlaubsanspruch in der Probezeit?

Grundsätzlich muss der Urlaub erst verdient werden. Das bedeutet, der vollständige Jahresurlaub steht Ihnen erst nach 6 Monaten zu. Das heißt aber nicht, dass der Arbeitnehmer während der Probezeit keinen Urlaub nehmen kann. Vielmehr hat er einen Anspruch, den bereits verdienten Teilurlaub zu nehmen (also pro vollem Beschäftigungsmonat 1/12 des Jahresurlaubes).

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