Kündigung erhalten?

Alles über
Kündigung und Abfindung

Handeln Sie schnell: 3 Wochen Frist

Sie haben eine Kündigung erhalten? Bewahren Sie zunächst Ruhe, verlieren Sie aber dennoch keine Zeit. Wenn Sie gegen Ihre Kündigung vorgehen wollen, muss dies innerhalb von 3 Wochen geschehen.

Viele Kündigungen unwirksam
Eine Vielzahl von ausgesprochenen Kündigungen sind unwirksam. Wir prüfen schnell und effizient, ob die Kündigung, die Sie erhalten haben, rechtswirksam ist.
Erfahrene Verhandler für Ihre Abfindung
Wir kümmern uns entweder um Ihre Wiedereinstellung oder eine faire Abfindungszahlung. Profitieren Sie von unserem langjährigem Verhandlungsgeschick.
Faires Arbeitszeugnis
Auch ist für Ihr berufliches Fortkommen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis wichtig. Wir setzen uns für ein Arbeitszeugnis ein, was ihren Leistungen entspricht.

Was wir für Sie verhandeln

Wir haben alle Ihre Interessen im Blick und kämpfen nicht nur dafür, dass die Kündigung von Ihrem Arbeitgeber für unwirksam erklärt wird, sondern auch, für eine bezahlte Freistellung oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.

Abfindung oder Wiedereinstellung
Wir haben für Sie die üblichen Abfindungshöhen einmal übersichtlich hier zusammengestellt. Gerne informieren wir Sie im Rahmen eines kostenfreien Gesprächs, ob und in welcher Höhe eine Abfindung in Betracht kommt.
Bezahlte Freistellung
Gerade wenn Sie lange bei Ihrem Arbeitgeber gearbeitet haben, stellt sich die Frage, ob sie bis endgültigen Ende des Arbeitsverältnisses noch arbeiten müssen. Wir haben bei unseren Verhandlungen eine etwaige Freistellung im Blick.
Qualifiziertes Arbeitszeugnis
Endet das Arbeitsverhältnis ist ein ihren Leistungen entsprechendes Arbeitszeugnis sehr wichtig. Ein gutes Arbeitszeugnis ist ein entscheidender Faktor für einen guten neuen Job.
Dauer der Beschäftigung Kündigungsfrist Zeitpunkt
0 - 6 Monate
(Probezeit)
2 Wochen
15. des Monats
Monatsende
2 Jahre
1 Monat
Monatsende
5 Jahre
2 Monate
Monatsende
8 Jahre
3 Monate
Monatsende
10 Jahre
4 Monate
Monatsende
12 Jahre
5 Monate
Monatsende
15 Jahre
6 Monate
Monatsende
20 Jahre
7 Monate
Monatsende
Kündigungsfristen nur auszugsweise (vgl. § 622 BGB).

Bei einer Kündigung zählt jeder Tag

Erhalten Sie ohne Kostenrisiko Rat von einem Experten. Wir unterstützen Sie dabei eine Abfindung oder die Rücknahme der Kündigung zu erreichen.

Ohne Kostenrisiko überprüfen
Kostenfreie Erstberatung bei Kündigung

Häufig gestellte Fragen

Wie lange kann ich gegen eine Kündigung vorgehen?
Sie haben 3 Wochen Zeit, gegen eine Kündigung vorzugehen. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig an einen erfahrenen Rechtsanwalt zu wenden..
Welche Arten von Kündigungen gibt es?
Es gibt die ordentliche und die ausserordentliche Kündigung.
Welche Arten von ordentlichen Kündigungen gibt es?
Die ordentlichen Kündigungen können unterteilt werden in eine personenbedingte (z.B. chronischer Erkrankung oder Führerscheinentzug), verhaltensbedingte (z.B. Diebstahl oder Arbeitsverweigerung) und betriebsbedingte Kündigung (z.B. Auftragsmangel oder Umsatzrückgang).
Muss mich der Arbeitgeber abmahnen?
In der Regel muss vor einer verhaltensbedingten Kündigung abgemahnt werden. Bei besonders schwere Verhaltensverstößen kommt aber auch eine Kündigung ohne Abahmung in Betracht.