Alle Informationen und Freibeträge für Beratungshilfe Voraussetzungen für die Beratungshilfe

Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um Beratungshilfe zu beantragen.

Voraussetzungen für die Beratungshilfe

Gerade in Fällen, in denen Ihnen die Arbeitsagentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängt hat, kommt es aufgrund der Arbeitslosigkeit häufig vor, dass die Kosten für ein Widerspruchsverfahren (mehr Informationen im Artikel: Alles zur Sperrzeit beim Arbeitslosengeld) gescheut werden. Hier können wir im Rahmen der Beratungshilfe ein Widerspruchsverfahren für Sie führen.

Für was ist Beratungshilfe gedacht?

Beratungshilfe bekommen Sie für die außergerichtliche Vertretung. Dies beinhaltet auch, dass der Rechtsanwalt beispielsweise Ihren Arbeitgeber anschreibt.

Wie kann ich feststellen, ob ich einen Anspruch auf Beratungshilfe habe?

Zu berücksichtigen ist einerseits ihr monatlich zur Verfügung stehendes Einkommen nach Abzug von Freibeträgen und andererseits Ihr vorhandenes Vermögen.

Monatlich zur Verfügung stehendes Einkommen

Ausgangspunkt ist Ihr Netto-Einkommen. Von diesem Einkommen ziehen Sie folgende Ausgaben und Freibeträge ab:

Ausgaben:

  • Miete nebst Nebenkosten und Energiekosten (Heizung, Strom, Gas). Alternativ setzten Sie bei Wohnungseigentum die Zinsbelastungen, Neben- und Energiekosten ein.
  • Grundfreibetrag von 491 Euro für Antragsteller
  • Grundfreibetrag von 491,- Euro für Ehepartner oder Lebenspartner des Antragstellers, sofern dieser nicht selbst mehr Einkommen erzielt. Bei geringem Einkommen wird der Differenzbetrag zwischen Regelsatz und Nettoeinkommen gewährt.
  • Freibetrag für für berufstätige Antragsteller und Ehepartner in Höhe von 223,- Euro
  • Unterhaltsfreibetrag für unterhaltsberechtigten Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner von 393,- Euro
  • Kinderfreibeträge von 311,- Euro pro Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres .
  • Kinderfreibeträge von 340,- Euro pro Kind vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.
  • Unterhaltsfreibetrag von 410,- Euro für Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Etwaige berufsbedingte Werbungskosten und andere steuerliche Absetzungsmöglichkeiten, die auch Ihr Finanzamt anerkennt.
  • zuzüglich angemessener Schuldzinsen und Abzahlungsraten (Ratenkredite, Bafög etc.) sowie Pfändungsbeträge, ggf. Anwalts- und Prozesskosten aus früheren Rechtsstreitigkeiten;
  • notwendige, angemessene Versicherungsbeiträge wie Hausrats-, Haftpflicht-, Unfall-, Kranken-, Lebens- oder Sterbeversicherung;
  • Kosten eines geplanten oder durchgeführten Umzugs, Mehraufwand für Familienereignisse (Konfirmation, Eheschließung der Kinder usw.);

Nach Abzug dieser Ausgaben bzw. Freibeträge darf maximal 19,- EUR verbleiben (sog. "Alles-oder-Nichts-Prinzip").

Hinweis: Wir haben die Änderung des § 115 ZPO berücksichtigt.

Was ist eigenes Vermögen

Als Vermögen wird insbesondere verstanden:

  • Bargeld
  • Konto- und Festgeldguthaben, Wertpapierdepots
  • PKW
  • Immobilien
  • Anteile an einer Erbschaft
  • Luxusgegenstände

Unterschiedlich beurteilt: Forderung, jedenfalls wenn sie fällig und tituliert ist (OLG Hamm FamRZ 13, 144 - auch ohne Titel), Pflichtteilsanspruch, alles, was in Geld bereits ausgezahlt wurde (Abfindung (nur teilweise zumutbar: BAG NJW 06, 2206), Unterhalts- (OLG Koblenz FamRZ 08, 2288 und 01, 631), Zugewinnausgleichszahlung oder Versicherungsleistung).

Welches Vermögen wird nicht berücksichtigt?

Nicht verwertbares Vermögen (vgl. § 90 Abs. 1 SGB XII): z.B. unpfändbare Sachen, Vermögen, welches nicht in alleiniger Verfügungsgewalt steht, Lebensversicherungen, deren Rückkaufwert gering ist

Schonvermögen (vgl. § 90 Abs. 3 SGB XII): Sog. Schonvermögen darf bei der Berechnung nicht herangezogen werden. Dazu gehört insbesondere:

  • kleinere Barbeträge und sonstige Geldwerte (vgl. zu Untergrenzen DVO zu § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII : 5000 EUR für die Partei, zuzüglich 5000 EUR für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner und 500 EUR pro Unterhaltsberechtigtem).
  • ein angemessenes Hausgrundstück bzw. Eigentumswohnung oder Miteigentumsanteil, das die Partei selbst bewohnt - eventuell mit Angehörigen - oder nach dem Tod für diese zur Verfügung stehen soll.

Angemessenheit“ liegt vor bei z.B. vier Personen ca. 120 bis 130 qm. Für jede Person mehr + 20qm und für jede Person weniger -20qm.

  • Gegenstände, die der Aufnahme oder Fortsetzung einer Berufsausbildung (z.B. Laptop) oder Erwerbstätigkeit (z.B. Taxi) dienen
  • Kapital und Erträge aus einer sogenannten „Riesterrente
  • bisherige Hausrat, wenn er angemessen ist (also keine kostbaren Bilder oder Ähnliches)
  • Gegenstände, die der Befriedigung geistiger, wissenschaftlicher oder künstlerischer Bedürfnisse dienen (keine Luxusgegenstände)

Allerdings erlaubt § 90 Abs. 3 SGB XII bei der Feststellung von Schonvermögen Einzelfallgerechtigkeit. Wenn der Einsatz des in Frage stehenden Vermögens eine Härte bedeuten würde, wird es zu Schonvermögen.

Was zählt zu dem monatlichen Netto-Einkommen?

Hierbei addieren Sie sämtliches Einkommen, z.B.:

  • Nettogehalt (Bruttogehalt minus Lohnsteuer, Renten-, Kranken- Arbeitslosenversicherungsbeiträge, Vorsorgeaufwand wie Riester-Rente, VL-Sparbeiträge)
  • oder Arbeitslosengeld
  • ggf. Kindergeld
  • Rente
  • Bafög
  • Wohngeld
  • sonstiges Einkommen (z. B. Vermietung)

Wo kann ich Beratungshilfe beantragen?

Beratungshilfe können Sie bei dem Amtsgericht in Ihrer Stadt bzw. bei Ihrem zuständigen Amtsgericht beantragen. Alternativ kann die Antragstellung auch über den Rechtsanwalt erfolgen, der für Sie tätig werden soll. Wenn wir für Sie tätig werden sollen, übernehmen wir den Antrag gerne für Sie.

Kann man Beratungshilfe nachträglich beantragen?

Wenn sich der Rechtssuchende wegen Beratungshilfe unmittelbar an eine Beratungsperson wendet, kann der Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe nachträglich gestellt werden. 2In diesem Fall ist der Antrag spätestens vier Wochen nach Beginn der Beratungshilfetätigkeit zu stellen.

Beratungshilfegesetz

Häufige Fragen

Bekomme ich Beratungshilfe obwohl ich berufstätig bin?

Ja. Die Grenzen für einen Anspruch auf Beratungshilfe ist viel höher, als die meisten denken. Wir zeigen Ihnen in unserem Artikel, welche Kosten alle in Abzug gebracht werden können.

Ist die Beratungshilfe wirklich kostenlos?

Ja. Die Beratungshilfe ist kostenlos. Ein Rechtsanwalt kann eine Gebühr in Höhe von max. 15,- EUR erheben. Dies ist jedoch nicht zwingend. Wir erheben grundsätzlich keine weitere Gebühr.

Bekomme ich als ausländischer Mitbürger Beratungshilfe?

Ja. Die Gewährung von Beratungshilfe ist nicht an die deutsche Staatsbürgerschaft geknüpft. Alle Ausländer und Ausländerinnen, die in Deutschland leben können Beratungshilfe erhalten. Das rechtliche Problem muss jedoch eine Beziehung zum Innland haben.

Muss ich mir einen Rechtsanwalt im Inland suchen?

Nein, Sie können sich einen Rechtsanwalt ihrer Wahl in ganz Deutschland aussuchen.

Ist ein Beratungshilfeschein befristet?

Nein, grundsätzlich wird er ohne eine Befristung ausgestellt.

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